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Bleser/Heinen: Entwurf eines Verbraucherinformations-gesetzes der Grünen völlig realitätsfern und bürokratisch

Archivmeldung vom 14.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Vorlage des Entwurfs eines Verbraucherinformationsgesetzes der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und seine Stellvertreterin und zuständige Berichterstatterin für Lebensmittelsicherheit, Ursula Heinen MdB:

Bundesminister Seehofer hat aufgrund der Fleischskandale in den letzten Wochen bereits in seinem Sofortprogramm den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes angekündigt. Ein solches Gesetz wird zurzeit sorgfältig erarbeitet. Doch statt sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen, liefern die Grünen einen völlig
realitätsfernen Entwurf ab.

Er geht eindeutig zu weit und verliert das angesprochene Ziel, den Schutz vor Lebensmittelskandalen, völlig aus den Augen. Dies zeigt sich unter anderem in einem sehr weit gefassten Anwendungsbereich. Der Begriff "Verbraucherinformation" soll danach auch Belange des Tierschutzes und allgemeiner Menschenrechtsanliegen beinhalten.
Auch der Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen ist in der Praxis schlicht nicht umsetzbar; kleine und mittlere Unternehmen können solchen Informationsansprüchen im Grunde nicht nachkommen, da sie nicht über die Mittel verfügen, dazu notwendige große
Kommunikationsabteilungen aufzubauen.

Auch der Forderung, einen Bundesbeauftragten für Verbraucherinformation einzusetzen, stehen wir kritisch gegenüber. Ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das gerade für die Sicherheit im Lebensmittelbereich zuständig ist,
existiert bereits. Grundsätzlich sollten bestehende Ressourcen sowohl aus Gründen ihrer Effizienz und Erfahrung als auch des Bürokratieabbaus neu zu schaffenden Stellen vorgezogen werden.

Dass ihr Entwurf mit der Realität unvereinbar ist, wissen die Grünen selbst genau: In einem ersten Eckpunktepapier von Renate Künast aus dem Jahr 2001 waren diese Forderungen schon einmal zu finden. Die damalige Ministerin hat diese Forderungen aber schon bei
der Regierungsabstimmung nicht durchsetzen können.

CDU/CSU und SPD haben bereits im Koalitionsvertrag ein Verbraucherinformationsgesetz angekündigt, das wir nun schnellstmöglich - aber durchdacht und durchsetzbar - auf den Weg bringen werden. Dies enthält unter anderem folgende wesentliche Eckpunkte: Möglichkeit der Namensnennung, etwa von Gammelfleisch, auch wenn das Produkt nicht mehr auf dem Markt ist bzw. verzehrt wurde sowie das Recht der Verbraucher auf Information durch die Behörden bei gesundheitsgefährdenden, risikobehafteten Produkten.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU

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