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Brüderle: "Verfassungsbeschwerde ist nicht nur legitim, sondern dringend notwendig"

Archivmeldung vom 28.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rainer Brüderle (2018)
Rainer Brüderle (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf der virtuellen Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbandes wurden erneut Ex-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle zum Präsidenten und bpa-Präsident Bernd Meurer zum stellvertretenden Präsidenten wiedergewählt.

In seinem Rechenschaftsbericht dankte Rainer Brüderle den Unternehmerinnen und Unternehmen für ihr Engagement und ihre Investitionsbereitschaft. Gleichzeitig gab er einen Überblick über die Arbeit des bpa Arbeitgeberverbandes und setze sich mit der Pflegepolitik im Bund auseinander. Der zukünftigen Bundesregierung schrieb er ins Stammbuch: "Es muss endlich Schluss sein mit den ständigen Angriffen auf das private Unternehmertum in der Altenpflege. Sie sollen als Sündenbock für eine verfehlte Pflegepolitik herhalten. Damit reicht es jetzt und deshalb unterstützen wir zusammen mit dem bpa und dem VDAB die Klage mehrerer Unternehmen gegen den Tarifzwang im GVWG. Dies Verfassungsbeschwerde ist nicht nur legitim, sondern auch notwendig. Nach unserem Grundgesetz sind die Sozialpartner für die Lohngestaltung zuständig. Der Staat ist hier nicht vorgesehen. Mit der Tarifzwangsregelung wird der Staat hier übergriffig."

"Applaus reicht uns nicht. Die private Pflege protestiert!", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer in seinem Redebeitrag. "Sie protestiert bundesweit gegen eine Politik, die in der Debatte über privates Engagement in der Pflege den Begriff Gewinn nicht nur falsch interpretiert, sondern als undifferenziertes Totschlagargument für die Durchsetzung linker Ideologien benutzt. Sie protestiert in den Ländern gegen unfaire Verhandlungen, die den Diensten und Einrichtungen nicht die Luft zum Atmen lassen. Sie protestiert überall hörbar gegen eine Politik, die auf dem besten Weg ist, private Betriebe staatlich zu steuern, getrieben von Politikern, die davon überzeugt sind, mit geliehenem Geld alles zudecken zu können und die fest daran glauben, dass Staatswirtschaft und Eingriffe in private Unternehmen das richtige Konzept sind, um die großen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Wir brauchen faire Arbeitsbedingungen und Wertschätzung für unsere unternehmerische Tätigkeit. Und dafür streiten wir, engagierter denn je", so Meurer.

Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann stellte sein Rechtsgutachten "Tariftreue in der Pflege" vor und beleuchtete neben den allgemeinen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Tariftreueanforderungen auch die besondere Situation in der Pflege: "Tariftreueregelungen verstoßen bereits im Allgemeinen in verschiedener Hinsicht gegen Grundrechte und Verfassungsprinzipien. Sie verletzen die Arbeitsvertragsfreiheit sowie die Koalitionsfreiheit. Tariftreueregelungen sind außerdem als dynamischer Gesetzesverweis auf tarifliche Regelungen unvereinbar mit dem Demokratieprinzip. Selbst wenn man die allgemeinen Bedenken gegen Tariftreueanforderungen nicht teilen wollte, muss jedenfalls die konkrete Ausgestaltung der pflegespezifischen Tariftreueregelung gravierende Bedenken hervorrufen. Für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen existiert jenseits des öffentlichen Sozialleistungssystems kein nennenswerter Markt, auf den sie sich zurückziehen könnten. Dies verstärkt die Verletzung der Arbeitsvertragsfreiheit und der negativen Koalitionsfreiheit noch einmal deutlich."

In seinem Vortrag "Konstitutive Bausteine der sozialen Marktwirtschaft: Tarifautonomie und der Eingriff des Staates" machte der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Professor Dr. Michael Hüther deutlich: "Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut der sozialen Marktwirtschaft. Seit über 100 Jahren verhandeln die Sozialpartner selbst über die Inhalte der Tarifverträge. Schließlich kennen sie die komplexen und heterogenen Problemlagen ihrer Branchen am besten und müssen letztlich auch die Verantwortung für die ausgehandelten Vertragswerke übernehmen. Die abnehmende Flächentarifbindung und der sinkende gewerkschaftliche Organisationsgrad lassen vielerorts den Ruf nach Staatseingriffen lauter werden. So ist schon der Mindestlohn ein regulatorisches Instrument, das auf Branchen mit geringer Tarifbindung abzielt; die Drohung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen geht nun in die ähnliche Richtung. Dabei lebt die Tarifautonomie gerade vom Recht für Unternehmen, nicht in einen Tarifvertrag hineinverhaftet zu werden, der den betrieblichen Umständen nicht gerecht wird. Entscheiden sie sich gegen den Branchentarifvertrag, erscheint es naheliegender, den entsprechenden Gründen nachzuspüren, als darauf zu hoffen, der Staat könnte einen überzeugenderen Vorschlag präsentieren."

Mit dem ambulanten Startup Pflegedienst Phönix aus dem badischen Gondelsheim hieß Rainer Brüderle im Rahmen der Mitgliederversammlung die 5.000. Mitgliedseinrichtung im bpa Arbeitgeberverband willkommen. Als größter Arbeitgeberverband der privaten Sozialwirtschaft hat der bpa Arbeitgeberverband mit der rasanten Mitgliederentwicklung seine Stellung weiter ausgebaut.

In den Vorstand des bpa Arbeitgeberverbands wurden gewählt:

Dr. Chima Abuba (Alloheim Senioren-Residenzen GmbH), Margit Benkenstein (PflegeCentrum Sonnenschein GmbH), Harald Berghoff (AlexA Seniorendienste GmbH), Alexander Flint (Seniorenheim Spiegelhof), Thomas Flotow (Pflegen und Wohnen Hamburg GmbH), Burchard Führer (Burchard Führer GmbH), Dr. Erik Hamann (Orpea Deutschland GmbH), Kai A. Kasri (Vivaldo GmbH), Thorsten Meilahn (Pflegekonzept Meilahn GmbH), Susanne Pletowski (SPPS GmbH), Barbara Prinz (Krankenpflegedienste Köln Thomas Fischer GmbH), Knud Riebschläger (KerVita Betriebs GmbH), Dr. Jochen Schellenberg (KATHARINENHOF Seniorenwohn- und Pflegeanlage Betriebs-GmbH), Volker Schulze (Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH & Co.KG), Dr. Joachim Wilbers (ProjectCare GmbH), Nicol Wittkamp (Vitanas GmbH & Co. KGaA).

Quelle: bpa Arbeitgeberverband (ots)

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