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NRW verzichtet auf Kopftuch-Verbot in Kitas und Grundschulen

Archivmeldung vom 09.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Islamische Republik Deutschland?
Islamische Republik Deutschland?

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuch-Verbot in Kindertagesstätten und Grundschulen geben. Die Landesregierung ist von entsprechenden Plänen abgerückt.

"Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern. Ein entsprechendes Programm wird gerade erarbeitet", sagte die Staatssekretärin für Integration der Landesregierung, Serap Güler der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Vor eineinhalb Jahren hatte Güler erstmals Überlegungen öffentlich gemacht, kleinen Kindern weit unterhalb der Religionsmündigkeit von 14 Jahren in staatlichen Einrichtungen wie Kitas und Grundschulen das Tragen von Kopftüchern zu untersagen. Nach eingehender juristischer Prüfung wurden diese Pläne nun verworfen. "Es ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde", sagte Güler der WAZ. Ein Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, habe die Bedenken eher verstärkt. Die Menschenrechtsorganisation "Terre des Femmes" dagegen halte das staatliche Einschreiten gegen eine Frühverschleierung wegen der religiösen Konditionierung der Kinder sehr wohl für geboten. "Ein langer Rechtsstreit hilft niemandem weiter", so Güler.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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