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DGB: Nahles muss in der Teilzeit-Frage Kleinbetriebsklausel streichen

Archivmeldung vom 30.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert in der Diskussion um Auswege aus der "Teilzeitfalle" deutlich mehr Rechte für die Arbeitnehmer. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt, drängen die Gewerkschaften unter anderem auf Streichung der so genannten "Kleinbetriebsklausel".

Nach dem Entwurf von Nahles soll das gesetzliche Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der DGB kritisiert, die Klausel habe zur Folge, "dass insbesondere Frauen, die in kleinen Betrieben überproportional vertreten sind und häufig in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeitwünsche nicht durchsetzen können".

Das verfestige die strukturelle Benachteiligung von Frauen und konterkariere das Ziel des Gesetzes, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte stattdessen "ein Recht auf befristete Teilzeit, unabhängig von der Betriebsgröße und dem Anlass".

Der DGB drängt auch auf mehr rechtliche Möglichkeiten für die Arbeitnehmer, ihre Forderungen durchzusetzen. Buntenbach betonte: "Wünsche nach verkürzter Arbeitszeit lassen sich selten aufschieben.

Genau das passiert aber, wenn der Arbeitgeber es ablehnt, die Arbeitszeit zu reduzieren und die Beschäftigten ein Gericht einschalten müssen." Bis zum Richterspruch dauere es oft Monate oder gar Jahre.

Bis dahin müsse im bisherigen Umfang weitergearbeitet werden. Die Gewerkschafterin forderte: "Das muss dringend korrigiert werden: Arbeitnehmer müssen die Arbeitszeit vorläufig reduzieren können, bis der Rechtsstreit beigelegt ist."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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