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Drogenbeauftragte will Erleichterungen für Methadon-Patienten

Archivmeldung vom 23.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Intravenöser Heroinkonsum
Intravenöser Heroinkonsum

Foto: Philipp von Ostau
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen der Corona-Krise hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (SPD) sowie dessen Ressortkollegen aus den Ländern aufgefordert, die Vorschriften für die Abgabe von Methadon an Substitutionspatienten zu lockern.

"Unser über Jahre aufgebautes Suchthilfesystem darf jetzt nicht kollabieren", sagte Ludwig dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Man müsse die Regeln für die Substitution in diesem Krisenfall flexibilisieren. In Deutschland bekommen mehr als 70.000 Menschen Methadon. Hintergrund der Forderung von Ludwig: Frühere Drogenabhängige, die die Ersatzdroge bekommen, müssen je nach Zustand täglich oder zumindest wöchentlich in die Praxis eines dafür zugelassenen Arztes kommen, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.

Die Abgabe von Methadon für mehr als sieben Tage ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Durch eine Flexibilisierung der Vorschriften im Betäubungsmittelgesetz soll erreicht werden, dass diesen Patienten Methadon auch für einen längeren Zeitraum verschrieben werden darf. Damit soll verhindert werden, dass die ohnehin oft gesundheitlich angeschlagenen Patienten unnötige Wege auf sich nehmen müssen und sich damit dem Risiko der Ansteckung mit dem Coronavirus aussetzen. Außerdem sollen die vollen Arztpraxen entlastet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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