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Wichtige Gesetze zur Terrorbekämpfung auf den Weg gebracht

Archivmeldung vom 20.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Ersten Lesung der Gesetzentwürfe zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz und zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz im Deutschen Bundestag erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, und der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer MdB:

Heute werden im Deutschen Bundestag zentrale Verbesserungen zum Schutz gegen terroristische Gefahren auf den Weg gebracht. Die heute in Erster Lesung beratenen Gesetzentwürfe zur Antiterrordatei und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes enthalten wichtige Kernpunkte für die künftige Terrorismusbekämpfung in Deutschland.

Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Bundesministerium des Innern auf ein Maßnahmenpaket zu einer sinnvollen Ergänzung der nachrichtendienstlichen Mittel zur Bekämpfung terroristischer Gefahren geeinigt, die 2002 in der Folge der Ereignisse des 11. September eingeführt worden waren.

Besonders wichtig ist, dass nach dem Gesetzentwurf die bewährten Auskunftsrechte der Nachrichtendienste künftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland genutzt werden können, die die Bereitschaft zur Gewaltanwendung fördern. Damit kann die besonders kritische "Grauzone" zwischen gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus besser beobachtet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Aufklärung terroristischer Strukturen bestmöglich zusammenarbeiten. Dazu gehört vor allem, dass sie ihre Informationen zu terrorverdächtige Personen austauschen können. Das wird künftig durch Einführung der gemeinsamen Antiterrordatei der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern möglich. Den Koalitionsfraktionen ist es innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit seit der Bundestagswahl gelungen, sich mit der Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf zur Antiterrordatei zu einigen. Dabei konnten die Eckpunkte der vorgeschlagenen Regelung zur gemeinsamen Datei auch bereits mit den Ländern abgestimmt werden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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