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Land will Klimaklebern Polizeieinsätze nicht in Rechnung stellen

Archivmeldung vom 06.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Die vermutlich letzte Generation (Symbolbild)
Die vermutlich letzte Generation (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die niedersächsische Landesregierung sieht keine Möglichkeit, Klimakleber für Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten. "Es gibt in Niedersachsen keine rechtliche Grundlage, um Klimaaktivisten oder anderen Personen Kosten wie beispielsweise das Wegtragen von der Fahrbahn aufzuerlegen", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Um eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, bedarf es laut Innenministerium einer Gesetzesänderung. "Eine solche wird derzeit in der Landesregierung nicht diskutiert und ist auch aus Sicht der Polizei nicht anzustreben", fügte der Ministeriumssprecher hinzu.

Zur Begründung hieß es aus dem Haus von Innenministerin Daniela Behrens (SPD): "Bei allem, in Teilen sicherlich berechtigtem, Ärger über einzelne Aktionen der Klimaaktivisten gilt grundsätzlich, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eine elementare Kernaufgabe des Staates ist." Diese staatliche Leistung werde erbracht, ohne dabei Gebühren für die jeweiligen Verursacher zu erheben.

Das bedeute aber nicht, dass Klimaaktivisten immer unbehelligt davonkämen. Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover können Bußgelder verhängt werden, wenn etwa Anordnungen der Polizei wie Platzverweisen zuwidergehandelt wird oder verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Soweit der Verdacht von Straftaten wie einer Nötigung oder eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr besteht, würden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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