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Karliczek will Pandemiehilfen für Studierende auf gesamtes Wintersemester ausdehnen

Archivmeldung vom 07.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anja Karliczek (2020)
Anja Karliczek (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Studierende, die wegen der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, stehen derzeit oft vor finanziellen Problemen. Ein bislang für den November wieder aufgelegtes Überbrückungsgeld will Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nun auf das gesamte Wintersemester ausweiten. "Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein", sagte Karliczek der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Wir sind uns mit dem Deutschen Studentenwerk einig, dass wir die bewährte Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen im November wiederaufleben lassen", so die Ministerin. "Ich kann mir vorstellen, dass die Überbrückungshilfe aber auch darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters weiterläuft. Das würde Studierenden eine gewisse Sicherheit geben, die ihre Jobs verloren haben und die auch in den nächsten Monaten womöglich nicht so rasch neue Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der Pandemie finden", sagte sie.

Aktuell gibt es IT-Probleme mit der Antragstellung für die Hilfen im November. Aus dem Bundesbildungsministerium hieß es nun, dass voraussichtlich Mitte November 2020 eine erneute Antragstellung möglich sein soll. Nach Gesprächen zwischen dem Ministerium und dem Deutschen Studentenwerk könnte es künftig zudem einfachere Voraussetzungen für einen Antrag geben, hieß es jetzt.

In der Corona-Krise hatte das Bildungsministerium die Überbrückungshilfe ins Leben gerufen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wurde bereits von Juni bis September an diejenigen gezahlt, die nachweisen konnten, dass sie in einer durch die Pandemie ausgelösten Notlage sind. Etwa weil Einkünfte aus Nebenjobs ausblieben. Gezahlt wurden 100 bis maximal 500 Euro pro Monat.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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