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Bundesrat stoppt Gesetz für Schutz von Whistleblowern

Archivmeldung vom 10.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Whistleblowern: Menschen die den Mut haben über illegale & kriminelle Machenschaften ihrer Vorgesetzten zu sprechen. Gefährlich für die Politik (Symbolbild)
Whistleblowern: Menschen die den Mut haben über illegale & kriminelle Machenschaften ihrer Vorgesetzten zu sprechen. Gefährlich für die Politik (Symbolbild)

Von Rainerzufall1234 - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=53147981

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern hat am Freitag nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher vorerst nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Das Gesetz, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, soll den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen regeln, ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf aufgenommen - unter anderem auch mit Blick auf Zugehörige der "Reichsbürgerszene". Behörden und Unternehmen sollen gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder sollen eigene externe Meldestellen einrichten können. Der Bundestagsbeschluss soll auch Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien regeln, sowie Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Hintergrund sind Vorgaben einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz sollte drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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