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Bundesregierung will Gesetz gegen Pflege-Betrug

Archivmeldung vom 23.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber hat die Bundesregierung schärfere Kontrollen für ambulante Pflegedienste als Gesetz formuliert. Das geht aus dem neuen Entwurf für das sogenannte Pflegestärkungsgesetz hervor, der der "Welt" und BR Recherche vorliegt.

Am kommenden Dienstag soll der Regierungsentwurf in einer vorgezogenen Sitzung des Regierungskabinetts verabschiedet werden. Um Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege künftig besser bekämpfen zu können, haben die Experten im Bundesgesundheitsministerium den Informationen zufolge erst in den vergangenen Wochen mehrere Paragrafen in den bereits länger vorliegenden Gesetzestext eingefügt. Damit reagierten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und sein Ministerium auf öffentlichen Druck, der nach einer Berichterstattung der beiden Medien entstanden war. Demnach gehen dem deutschen Sozialsystem pro Jahr bis zu einer Milliarde Euro verloren, weil Pflegedienste Leistungen abrechnen, die überhaupt nicht erbracht wurden.

Das Bundeskriminalamt befasste sich im vergangenen Jahr mit dieser Art von Abrechnungsbetrug und bescheinigt Hinweise auf organisierte Kriminalität. Die zusätzlichen Passagen im neuen Gesetzestext regeln, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen dürfen - und zwar unabhängig davon, ob die versorgten Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Mit der Aufnahme der neuen Passagen ins Gesetz haben sich die gesetzlichen Krankenkassen durchgesetzt, die seit langem mehr Kontrollmöglichkeiten fordern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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