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Bericht: Justizminister wollen Opfer besser schützen

Archivmeldung vom 15.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung (Symbolbild)
Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung (Symbolbild)

Bild: RS / pixelio.de

Auf der am Donnerstag in Berlin beginnenden Justizministerkonferenz stellen Bayern und Baden-Württemberg laut eines Zeitungsberichts einen Antrag zur Aufnahme des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung in Artikel 1 des Gewaltschutzgesetzes. Künftig sollen so Opfer sexueller Übergriffe bereits nach einem einmaligen Vorfall ein gerichtliches Kontaktverbot zum Täter erwirken können, berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eigene Informationen.

Dies ist derzeit nicht möglich, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt. Außerdem soll das Strafmaß in Artikel 4 des Gewaltschutzgesetzes erhöht werden, berichtet die Zeitung weiter. "Ein Verstoß gegen ein gerichtlich vollstreckbares Kontaktverbot nach einer Gewalttat ist nicht vergleichbar mit einem einfachen Hausfriedensbruch. Hier brauchen wir eine Anhebung des Strafrahmens", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Der Strafrahmen für eine Zuwiderhandlung gegen ein gerichtlich vollstreckbares Kontaktverbot soll demnach von maximal einem Jahr auf mindestens zwei Jahre angehoben werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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