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"Neustarthilfe" für Soloselbstständige erweist sich als Renner

Archivmeldung vom 08.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)

Bild: Harry Hautumm / pixelio.de

Die "Neustarthilfe" der Bundesregierung für Soloselbstständige wie Künstler in der Coronakrise erweist sich als ein Renner: Knapp zweieinhalb Wochen nach Antragsstart wurden bis zum vergangenen Freitag bereits 68.635 Anträge von Selbstständigen bewilligt und rund 404,8 Millionen Euro ausgezahlt. Das geht aus Daten des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, über welche die "Rheinische Post" in ihrer Montagsausgabe berichtet.

"Die Rückmeldungen beispielsweise aus der Veranstaltungswirtschaft sind ausgesprochen positiv", sagte eine Ministeriumssprecherin. "Besonders positiv wird hervorgehoben, dass sich der Antrag schnell und einfach ausfüllen lässt und die Auszahlung in den allermeisten Fällen binnen 48 Stunden erfolgt." Aus dem Gastgewerbe wurden bis Freitag 4.983 Anträge bewilligt und bereits gut 33 Millionen Euro ausgezahlt, so das Ministerium.

Aus dem Handel und der Kfz-Reparatur wurden 6.769 Anträge genehmigt und 43.281.300,18 Euro ausgezahlt. Aus dem Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung wurden bisher 13.300 Anträge bewilligt und knapp 74 Millionen Euro ausgezahlt. Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Coronakrise betroffen sind, können einmalig einen staatlichen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Anträge können seit dem 16. Februar online gestellt werden. Die Hilfe gilt für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Sie muss allerdings anteilig zurückgezahlt werden, wenn sich am Jahresende herausstellt, dass der Antragsteller doch mehr Umsatz gemacht hat als erwartet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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