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Regierung startet Testphase für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Archivmeldung vom 08.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat am Dienstag die Testphase für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestartet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gab dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen die Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten. Diese sollen zeigen, ob die geplanten Neuerungen in der Pflegeversicherung umgesetzt werden können.

Vorgesehen ist ein neues Begutachtungsverfahren: Pflegebedürftige Menschen sollen nicht mehr wie bisher anhand von drei Pflegestufen, sondern von fünf Pflegegraden beurteilt werden. Geistige Defizite sollen dabei genauso berücksichtigt wie körperliche. Das neue Verfahren soll an rund 2.000 Betroffenen erprobt werden. Die Ergebnisse der Testphase werden voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen. Diese sollen dann in die Gesetze zur Pflegereform eingearbeitet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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