Grünen-Fraktion beschließt neue Benimmregeln für Abgeordnete
Archivmeldung vom 17.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Grünen-Fraktion im Bundestag hat offenbar einen neuen Code of Conduct für ihre Abgeordneten beschlossen. Das berichtet der "Stern".
Sie ist die einzige Fraktion, die ein solches Regelwerk hat - der
Katalog ist eine Empfehlung, aber nicht verpflichtend. Man habe eine
Fürsorgepflicht und trage Verantwortung für das Wohlergehen der
Mitarbeiter, heißt es in den "Leitsätzen für einen guten Umgang" mit
Abgeordnetenmitarbeitern in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Zu den
wichtigsten Punkten zählt die Aufforderung, die Mitarbeiter tariflich
zu bezahlen, sie mindestens drei Monate vor einer Bundestagswahl über
ihre berufliche Perspektive zu informieren, mobiles Arbeiten bzw.
Homeoffice zu ermöglichen und bei Konflikten auf Wunsch der Mitarbeiter
die Mitarbeitervertretung oder die "Vertrauens-Abgeordneten"
hinzuzuziehen.
Das Papier ist nicht der erste Code of Conduct der
Grünen: Schon vor über zehn Jahren hatten diese Regeln beschlossen, die
sie jetzt aktualisiert haben und verschärft haben. Als Grüne habe man
einen hohen Anspruch an den Umgang von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern,
sagte Anja Reinalter, eine der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen
der Grünen und maßgeblich an der Neufassung der Regeln beteiligt, dem
Magazin. "Das wollen wir auch selbst erfüllen, darum hat die Fraktion
ihren Mitgliedern den Code of Conduct empfohlen."
Eine Abfrage
des "Stern" bei den anderen Fraktionen ergab: Keine hat einen ähnlichen
Regelkatalog für den Umgang der Abgeordneten mit ihren Angestellten.
Allerdings hat die SPD eine Tarifgemeinschaft, der die meisten
Abgeordneten angehören. Die Linke hat einen Betriebsrat für die
Mitarbeiter von Abgeordneten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur