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Koalitionsausschuss erzielt Durchbruch bei Entgeltgleichheit

Archivmeldung vom 06.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Der Koalitionsausschuss hat einen Durchbruch beim Thema Entgeltgleichheit erzielt. Wie aus dem Beschlusspapier des Ausschusses hervorgeht, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt, soll der individuelle Auskunftsanspruch für Mitarbeiter in Betrieben ab 200 Beschäftigten gelten. Arbeitnehmer in diesen Betrieben sollen erfahren können, was Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, werden privilegiert:

Dem Papier zufolge soll ein Verweis auf tarifliche Entgeltregelungen gegenüber dem Arbeitnehmer ausreichen. Den Anspruch darauf, zu erfahren, was die Kollegen verdienen, können die Arbeitgeber in diesen Betrieben nicht selbst wahrnehmen, sondern dies übernimmt der Betriebsrat. Lediglich in Betrieben, die weder über einen Tarifvertrag noch über einen Betriebsrat verfügen, können die Arbeitnehmer sich mit ihrem Auskunftsanspruch direkt an den Arbeitgeber wenden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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