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Bericht: Spahns Impfverordnung weicht von STIKO-Empfehlung ab

Archivmeldung vom 18.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Rangfolge bei den geplanten Corona-Impfungen offenbar nur teilweise übernommen. Das berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben unter Berufung auf eine Impfverordnung, die Spahn laut RND am Freitag unterschreiben will.

Während die Stiko fünf Kategorien vorschlägt, sind in der Verordnung nun drei Gruppen aufgeführt, die zuerst nacheinander geimpft werden sollen. Ein weiterer Unterschied: Die Stiko schlug ursprünglich vor, innerhalb einer Kategorie nicht weiter zu priorisieren, sondern die jeweiligen Personengruppen möglichst gleichzeitig zu impfen. In der Verordnung von Jens Spahn, die bundesweit für allem Impfungen verbindlich ist, heißt es dagegen, innerhalb der drei Kategorien "könne auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden".

Schutzimpfungen mit höchster Priorität erhalten laut Kategorie 1 demnach Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Pflegekräfte in stationären Einrichtungen und in ambulanter Pflegedienste sowie Personal in medizinischen Einrichtungen mit sehr ho hem Corona-Expositionsrisiko oder mit Patienten mit sehr hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf arbeiten. Danach sollen "Schutzimpfungen mit hoher Priorität" (Kategorie 2) vergeben werden an alle Menschen ab 70 Jahren oder Menschen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren, Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Expositionsrisiko, in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Untergebracht oder Tätige sowie Angestellte im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Zur Kategorie 3 mit "erhöhter Priorität" zählen laut dem Spahn-Entwurf alle Personen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Krankheitsverlauf, medizinisches Personal mit niedrigem Corona-Expositionsrisiko, etwa in Laboren, Mitarbeiter in "besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen", insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz so wie in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, außerdem im Einzelhandel sowie Erzieher und Lehrer und Personen in prekären Arbeitsbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie. Laut Entwurf müssen Impfwillige nachweisen, dass sie zu einer der Gruppen gehören. Zu den möglichen Nachweisen zählen beispielsweise der Personalausweis, eine Bescheinigung einer Alten- und Pflegeeinrichtung oder ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer der genannten Krankheiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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