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SPD und Grüne erteilen Union bei Nationalhymne eine Abfuhr

Archivmeldung vom 22.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Das Vorhaben der CDU, die Nationalhymne ins Grundgesetz aufzunehmen, hat derzeit keine Chance auf Umsetzung. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) berichtet, haben sich SPD und Grüne jetzt gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen.

SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte der Zeitung: "Es gibt wichtigere Dinge, die im Grundgesetz verankert werden müssen, zuvorderst die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene." Die Nationalhymne werde seit über 60 Jahre gesungen, "und sie wird auch noch die nächsten 60 Jahre gesungen werden", ergänzte Lischka. Die Union hatte die Aufnahme der Hymne ins Grundgesetz vergangene Woche auf ihrem Parteitag einstimmig beschlossen.

Auch die Grünen lehnten die Idee ab. Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der Zeitung: "Die Nationalhymne wird von vielen Menschen zu vielen Anlässen gern gesungen. Das wird um keinen Deut besser, wenn sie im Grundgesetz steht." Sie ergänzte: "Also was soll die Übung, ist doch reine Symbolpolitik." Für eine Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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