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Ludwig: Rechtssicherheit für Ferienwohnungen beschlossen

Archivmeldung vom 10.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Bundestag hat am späten Abend des gestrigen Donnerstags das Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts beschlossen. Darin enthalten ist auch die gesetzliche Regelung von Ferienwohnungen.

Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig: "Der Deutsche Bundestag hat Ferienwohnungen auf eine sichere und verlässliche Grundlage gestellt. Die bisher gesetzlich nicht geregelten Ferienwohnungen erhalten einen eigenen Tatbestand in der Baunutzungsverordnung. Die Neuregelung war aufgrund verschiedener, sich widersprechender Gerichtsurteile erforderlich geworden. Mit der Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes ist ihre rechtliche Stellung endlich geklärt. Für die kommunalen Bauämter beseitigt das Gesetz bisher bestehende Probleme im Genehmigungsverfahren. Für Investoren bringt es die erforderliche Planungssicherheit. Wichtig ist die Bedeutung von Ferienwohnungen auch zur Alterssicherung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermietet wird. Diese Möglichkeit bleibt weiterhin erhalten. Das Gesetz lässt ausreichend Handlungsspielraum um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden, einerseits Schutz der ortsansässigen Bevölkerung vor einer übermäßigen touristischen Nutzung ihrer Heimat und andererseits Entwicklungspotential dort, wo es vor Ort ausdrücklich gewünscht ist.

Ferienwohnungen waren bisher nicht explizit gesetzlich geregelt. Widersprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom 19.2. 2014,AZ 3 L 212/12) und des OVG Lüneburg (vom 18.09.2014, AZ 1 KN 123/12) stellten Kommunen vor Genehmigungsschwierigkeiten und führten zu Unsicherheit bei möglichen Investoren.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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