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Union legt Eckpunkte zur Reform der Vorstandsvergütung vor

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heribert Hirte (2014)
Heribert Hirte (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion im Bundestag beraten am Dienstag erstmals Eckpunkte für eine Reform der Vorstandsvergütung. Das Positionspapier, aus dem das "Handelsblatt" zitiert, sieht drei konkrete Maßnahmen vor, darunter auch eine steuerliche: So soll die Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen auf jene beschränkt werden, die auch im Inland verteuert werden.

Die Gehälter von Vorständen, die hingegen den überwiegenden Teil des Jahres im Ausland arbeiten und dort besteuert werden, sollen nicht mehr als Betriebsausgaben angesetzt werden können, heißt es der Zeitung zufolge in dem Positionspapier. Eine generelle Begrenzung der Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern, wie sie die SPD vorgeschlagen hat, lehnt die Union ab.

"Das wäre ein verfassungswidriger Systembruch", sagte Heribert Hirte, Rechtspolitiker der Unionsfraktion und Verfasser der Eckpunkte, dem "Handelsblatt". Die Union legt auch konkrete Vorschläge für mehr Transparenz vor. Künftig solle die Hauptversammlung eines Unternehmens über "das vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder" entscheiden.

Dabei solle auch transparent werden, welche Gesamtbezüge höchstens möglich sind, "aufgeschlüsselt nach dem Vorsitzenden des Vorstands, dessen Stellvertreter und einem einfachen Mitglied des Vorstands". Um Umgehungen zu vermeiden, sollen die Transparenzvorgaben des Handelsgesetzbuchs "auf die drei bestbezahlten Mitarbeiter jenseits des Vorstands ausgeweitet" werden. Damit würden auch Angestellte unter die Regelung fallen.

Sie würden oft über Erfolgsbeteiligungen weit mehr als ein Vorstand verdienen, sagte Hirte. Als dritte Maßnahme sollen Minderheitsaktionäre die Möglichkeit bekommen, in Streitfällen ein externes Gremium anzurufen. Hirte schlägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen vor, die die Angemessenheit der Vergütung anhand der Vergütung in der mittelständischen Wirtschaft ermitteln könnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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