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Piraten erkämpfen Demonstrationsrecht während Corona-Beschränkungen in Hannover

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erneut Demonstrationen für ein freies Internet in Baden-Württemberg
Erneut Demonstrationen für ein freies Internet in Baden-Württemberg

Bild: Piratenpartei

In der letzten Zeit wurden in Niedersachsen verschiedentlich Demonstrationen von Seiten der Polizei mit der Begründung abgebrochen [1], sie würden gegen die Corona-Regeln verstoßen. Selbst wenn die Distanzregeln eingehalten wurden [2].

Diese Einschränkung nahm der Vorsitzende der Piraten im Regionsverband Hannover, Thomas Ganskow, zum Anlass, für den 18.04. in Hannover eine Kundgebung unter dem Motto "Grundrechte schützen" anzumelden.

"Erwartungsgemäß wurde diese Kundgebung durch die Polizeidirektion Hannover zuerst verboten [3]. Dieses Mal hauptsächlich mit der Begründung, dass nicht auszuschließen sei, dass sich Passanten im Umfeld der stationären Kundgebung, die lediglich verordnungskonform aus zwei Personen mit Plakaten bestehen soll und einer Lautsprecherbox, aus der die Grundgesetzartikel eins bis zwanzig verlesen werden, in Gruppen zusammenfinden könnten und dabei die Distanzregeln unterschreiten", so Ganskow, der auch Landesvorsitzender der Piraten Niedersachsen ist, über die angegebenen Gründe des Verbots.

"Und das, nachdem in Berlin eine Zwei-Personen-Demo erlaubt wurde [4] und schon Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern [5] und Hamburg [6] derartige Globalverbote kassiert hatten. Es war also sofort klar, dass trotz der vielfältigen Angebote, die zur Absicherung gemacht wurden, dieses Verbot nur ein Ziel haben sollte: Den Einsatz für die Grundrechte an sich und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Speziellen zu unterbinden. Politik auf die Straße zu bringen, gefällt den Regierenden ja nur, wenn es sich positiv auf ihre Ziele auswirkt.

Daher wurde über den Anwalt Dr. Huettl Klage gegen die sofortige Vollstreckung und das Verbot der Kundgebung eingelegt [7]. Noch bevor ein Urteil gefällt wurde, gab es nun den Rückzieher der Polizei [8]. Wie könnte ein Urteil auch anders ausfallen, als in einm sich ebenfalls auf das Demonstrationsrecht beziehenden Fall in Hildesheim am heutigen Tag? [9] Es ist schön zu sehen, dass es doch noch so etwas wie einen Rechtsstaat gibt, wenn auch Politik und Verwaltung jeden Grund zum Anlass nehmen, die daraus resultierenden Freiheitsrechte beschneiden zu wollen."

Hilfreich war somit auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2020 in einem ähnlichen Fall [10]. "Einmal mehr musste das Bundesverfassungsgericht dem Treiben der Regierenden Einhalt gebieten. Wenn man sieht, wie oft das gerade in Fragen der persönlichen Freiheit passiert [11], fragt man sich wirklich, ob den verfassungswidrige Regeln und Gesetze erlassenden Politikern und Verwaltungsmitarbeiten bewusst ist, welchen Schaden sie damit an der Glaubwürdigkeit der Demokratie anrichten", ergänzt Jens Berwing, Generalsekretär der Piraten Niedersachsen. "Das nächste muss nun sein, die unsägliche Weitergabe von Corona-Patientendaten und deren Kontaktpersonen an die Polizei zu stoppen. Wie hier über die datenschutzrechtlichen Weisungen der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel [12] hinweg gewischt wurde, muss rechtliche Konsequenzen haben."

Datenbasis:

[1] http://ots.de/xA59IB

[2] http://ots.de/w985PS

[3] http://ots.de/GGdlHd

[4] http://ots.de/I7gkjb

[5] http://ots.de/aUtMYX

[6] http://ots.de/RsssOy

[7] http://ots.de/SbQE2G

[8] http://ots.de/Mn3vH8

[9] http://ots.de/qybYr4

[10] http://ots.de/y4zuzK

[11] http://ots.de/zZFrTb

[12] http://ots.de/x5A32t

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)


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