Bundesregierung will Terrororganisation Islamischer Staat in den nächsten Tagen verbieten
Archivmeldung vom 11.09.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Rahmen der Gefahrenabwehr plant das Bundesinnenministerium schon in den nächsten Tagen, die Terrororganisation "Islamischer Staat" zu verbieten. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung könnte das schon morgen sein.
Verboten werden soll auch die Verwendung von Symbolen wie der schwarzen Flagge "Islamischer Staat". Durch das Verbot wäre IS in Deutschland allerdings noch nicht als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft. Eine solche Einstufung könnte nur durch ein entsprechendes Gerichtsurteil erfolgen.
Das Bundesinnenministerium hatte in den vergangenen Wochen in Abstimmung mit den Bundesländern geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen könnten. Die Forderung nach einer solchen Anordnung war von Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestages erhoben worden. Es gab allerdings auch Bedenken, ob es am Ende nachzuweisen sei, dass der IS in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur aufweist, die verboten werden kann.
Zwar kämpfen mittlerweile zahlreiche so genannte Dschihadisten aus Deutschland in Syrien und im Irak unter der Flagge der Terrorgruppe, aber dieser Umstand allein würde für ein Verbot hierzulande nicht ausreichen. Es gilt aber nach Feststellungen der Sicherheitsbehörden als belegbar, dass die Terrororganisation in Deutschland unterstützt wird. Dazu gehört die Rekrutierung von Islamisten für den Terrorkrieg im Irak und in Syrien unter der schwarzen Fahne und die Werbung für Ziele des IS.
Deutsche Anhänger des IS hatten im August in Herford Jesiden mit Messern attackiert. Im August hatten teilweise bewaffnete IS-Anhänger ein Asylheim in Berlin-Marienfelde überfallen und mehrere Menschen schwer verletzt.
Bei Aufzügen zeigten gewaltbereite Anhänger des IS zudem mehrfach die schwarze Fahne der Terrororganisation, ohne dass die Behörden einschreiten konnten. Allein das Zeigen einer solchen Fahne für eine nicht verbotene Vereinigung reicht nach Meinung von Sicherheitsexperten für Sanktionen nicht aus. Auch war vor etwa einem Jahrzehnt die Strafbarkeit von bloßer Sympathiewerbung für kriminelle oder terroristische Vereinigungen abgeschafft worden. Aus Sicht der Behörden ist allerdings die Propaganda des IS eng mit den Gräueltaten der Terrorvereinigung eng verbunden.
Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)