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Unions-Wirtschaftsflügel will härte Firmen-Bestrafung verhindern

Archivmeldung vom 19.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)

Bild: Roland Tichy / Eigenes Werk

Der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU, die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), will das vom Bund geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen verhindern. "Wir appellieren an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Länder mit Unionsregierungsbeteiligung, das Gesetz im Bundestag und Bundesrat abzulehnen", heißt es in einem Beschluss des MIT-Bundesvorstands, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Im Bundesrat waren die Regierungspläne für ein Verbandssanktionengesetz am Freitag vorläufig gestoppt worden. Die Länderkammer verlangt diverse Änderungen. Das sogenannte "Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" "kriminalisiert Unternehmen für Straftaten von Einzeltätern und trifft damit unschuldige Arbeitnehmer und Gesellschafter beziehungsweise Anteilseigner", kritisieren die Unions-Politiker. Außerdem überlaste es die ohnehin schon stark belasteten Staatsanwaltschaften.

"Es passt insbesondere in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg, in der Hunderttausende Unternehmen ums Überleben kämpfen, nicht in die Zeit", heißt es in dem MIT-Vorstandsbeschluss. Es widerspreche auch dem von der Großen Koalition im April vereinbarten Belastungsmoratorium. Die Mittelstandsunion kritisiert, dass mit dem geplanten Gesetz ein neues Sanktionsregime geschaffen werde, mit einer "stark strafrechtlichen Prägung". Die Staatsanwaltschaften würden dazu verpflichtet, bei Straftaten, die durch Einzeltäter im Unternehmen begangen worden seien, auch Ermittlungen gegen das Unternehmen als solches einzuleiten. Ein solches "als Verbandssanktionsrecht getarntes Unternehmensstrafrecht" lehne die MIT ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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