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Behindertenbeauftragter kritisiert neues Staatsbürgerschaftsrecht

Archivmeldung vom 27.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jürgen Dusel (2019), Archivbild
Jürgen Dusel (2019), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat harsche Kritik am neuen Staatsangehörigkeitsrecht geübt, das an diesem Donnerstag in Kraft tritt. Dieses stelle "eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen dar", sagte Jürgen Dusel dem "Stern".

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei das "problematisch". "Nach dem bisherigen Staatsangehörigkeitsrecht war es so, dass ein Mensch Anspruch auf die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit hatte, wenn er - natürlich neben einigen anderen Bedingungen - seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst bestreiten konnte", sagte Dusel weiter. 

"Die wichtige Ausnahme war, dass diese Voraussetzung nicht galt, wenn dieser Mensch den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht zu vertreten hatte, also nicht dafür verantwortlich gemacht werden konnte." Dass dieser Halbsatz im neuen Staatsangehörigkeitsrecht wegfällt, bedeute, "dass Menschen mit Behinderungen, egal ob sie aufgrund ihrer Behinderung gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten können oder deshalb vielleicht `Aufstocker` sind, keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung haben", so Dusel. Damit sind Menschen mit Behinderungen, die Sozialleistungen beziehen, darauf angewiesen, einen Härtefallantrag zu stellen. 

"Das stellt aus meiner Sicht durchaus eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen dar, die aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch ist." Das neue Staatsangehörigkeitsrecht tritt am Donnerstag in Kraft und erleichtert in vielen Fällen die Einbürgerung: So können Ausländer nun bereits nach fünf statt wie bislang acht Jahren eingebürgert werden - und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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