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FDP-Abgeordneter Luthe erringt in der Schiessstandaffäre Sieg vor dem Verfassungsgericht

Archivmeldung vom 03.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

In der Schiessstandaffäre erringt der Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe einen Sieg vor dem Verfassungsgerichts. Er hatte im März Innensenator Andreas Geisel (SPD) verklagt, weil dieser ihm Fragen zu den Entschädigungszahlungen zum Teil oder ganz verweigerte.

Marcel Luthe erklärt gegenüber dem rbb: "Der Innensenator hat sich geweigert meine Fragen dazu, wie 3,5 Millionen Euro Haushaltsmittel verteilt wurden, zu beantworten. Er hat beispielsweise nicht beantworten können, warum manche Leute gar nichts bekommen haben und warum ein Menschenleben maximal 80 000 Euro wert sein soll und nach welchen Kriterien seine selbst eingesetzte Kommission gearbeitet hat."

Der überwiegende Tenor des Urteils lautet, dass Senator Geisel "die Grenzen seiner Antwortpflicht bei der Beantwortung der Fragen verkannt" und dadurch "das Recht des Antragstellers verletzt" habe. Auf Anfrage teilte der Innensenator mit, dass er die Beantwortung der Fragen nun gemäß dem Urteil, vorbereitet.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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