Wanderwitz: Verfassungsgericht bestätigt deutsche Filmförderung
Archivmeldung vom 28.01.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserAm heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Filmförderungsgesetz gesprochen. Demnach sind die Regelungen zur Filmabgabe verfassungsgemäß. Geklagt hatten einige international vertretene Kinoketten, die die Zuständigkeit des Bundes für die Filmförderung in Zweifel gezogen hatten. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion freut sich sehr über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Filmförderung. Die deutsche Filmwirtschaft und die Filmförderungsanstalt haben nun endlich Planungssicherheit. Damit ist die Finanzierung des deutschen Films nachhaltig gesichert.
Ein 'Nein' aus Karlsruhe hätte unser nationales Filmfördersystem erheblich ins Wanken gebracht. Ohne dieses wäre der deutsche Film aber schwerlich lebensfähig. Ein unwiederbringlicher Verlust an kultureller Vielfalt, aber auch an wirtschaftlichen Impulsen und Arbeitsplätzen in der Filmbranche wäre die Folge gewesen. Kinofilme sind Kultur- und Wirtschaftsgut zugleich. Dieses Gespür ging den Klägern leider ab, obwohl sie selbst mit deutschen Filmen auf ihren Leinwänden gute Umsätze machen. Die Verfassungsrichter hingegen haben die komplette Materie intensiv durchdrungen und bewertet.
Das heutige Urteil bedeutet einen Erfolg auf ganzer Linie für die deutsche Filmwirtschaft und den Gesetzgeber. Nun können wir die in dieser Wahlperiode anstehende große Novelle des Filmförderungsgesetzes angehen. So sehr sich die deutsche Filmförderung heute freuen darf: Die künstlerische Qualität mancher geförderter deutscher Filme sieht sich ernsthafter Kritik ausgesetzt. Bei der Effektivität des Filmfördersystems werden wir auch zukünftig genau hinschauen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)