Verbraucherschützer fordern Einführung der Musterfeststellungsklage
Archivmeldung vom 30.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttAus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und des ADAC muss die Einführung einer Musterfeststellungsklage zum zentralen Projekt einer neuen Großen Koalition werden. In einem Brief, über den das "Handelsblatt" berichtet, verlangen sie von den Unterhändlern von Union und SPD die verbindliche Zusage, dass das neue Klageinstrument auch eingeführt wird.
Weiter heißt es: "Bei allen Diskussionen über das `Wie` muss klar sein, dass das `Ob` nicht infrage steht: Verbraucher in Deutschland brauchen möglichst zeitnah einen Gesetzesbeschluss, der ihnen konkret bei der Durchsetzung von Klagen hilft", heißt es in dem Schreiben von VZBV-Chef Klaus Müller und ADAC-Vizepräsident Uwe Klaus Becker an den Chefunterhändler der CDU, Innenminister Thomas de Maizière.
Die Musterklage solle daher als "zentrales rechts- und verbraucherpolitisches Projekt" in der Koalitionsvereinbarung stehen. Der Brief ist bewusst an den Minister adressiert, so die Zeitung. Denn die Union hatte den Entwurf für eine Musterfeststellungsklage von Justizminister Heiko Maas (SPD) zuletzt blockiert. Zwar waren sich Union und SPD in den Sondierungsgesprächen bereits einig, dass es künftig kollektive Klagerechte geben soll. Über Detailfragen gibt es jedoch noch keine Verständigung. Aus Sicht von Müller und Becker zeigt der Entwurf von Maas "vom Grundansatz her einen guten Weg auf". Im Detail sehen aber auch sie noch Verbesserungsmöglichkeiten. Um das Klageverfahren möglichst einfach und effektiv zu gestalten schlagen sie etwa vor, der Kläger solle "maximal zehn Einzelfälle dokumentieren müssen, um eine Musterfeststellungsklage zu erheben".
Eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild lehnen Becker und Müller hingegen ausdrücklich ab. Hier setzt auch die Kritik der Union an. "Schon seit einem Jahr weisen wir darauf hin, dass der Entwurf von Minister Maas noch deutlich nachgebessert werden muss", sagte die CDU-Verbraucherpolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker dem "Handelsblatt". "So schließt der Entwurf Geschäftsmodelle für Großkanzleien nach US-Vorbild über Umwege nicht aus." Die Vorlage sei außerdem nicht zielgenau auf die zügige und verbindliche Entscheidung der strittigen Fragen hin ausgerichtet. So werde etwa für die Durchsetzung kleinerer Streuschäden, wie zum Beispiel Schadensersatz bei Flugverspätungen, gar keine Lösung angeboten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur