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Fahrverbote als Strafe sind verfassungswidrig, unsozial und populistisch

Archivmeldung vom 22.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Halina Wawzyniak Bild: Aris
Halina Wawzyniak Bild: Aris

"Fahrverbote als Hauptstrafe sind verfassungswidrig, unsozial und populistisch", entgegnet die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak (DIE LINKE) auf den Vorschlag des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach, Fahrverbote als dritte Hauptstrafe neben Geld- und Freiheitsstrafen zu etablieren. Bosbach hatte argumentiert, dass eine Bewährungsstrafe bei so genannter Alltagskriminalität nicht die gewünschte Wirkung hinterlasse. Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, dazu weiter:

"Es ist die immer gleiche hilflose und letztlich rein populistische Reaktion, Strafen zu verschärfen statt über die Ursachen der Alltagskriminalität bzw. über eine Verbesserung des Systems der Bewährungshilfe nachzudenken. In das Instrument der Hauptstrafe Fahrverbot ist die verfassungsrechtlich unzulässige und soziale Ungleichbehandlung systemisch mit eingebaut. Wer kein Auto fährt, wird vom Fahrverbot gar nicht getroffen. Wer in einer Großstadt mit hervorragendem öffentlichem Personennahverkehr wohnt, wird weniger getroffen als Menschen auf dem Lande, die sich, ohne fahren zu dürfen, kaum versorgen können. Wie sollen sie ihren Arbeitsplatz erreichen oder ihre Kinder zur Schule oder zum Verein bringen? Die Strafe würde damit auch Personen treffen, die mit der Tat gar nichts zu tun haben. Wer schließlich reich ist, kann über den Sinn des Fahrverbots in aller Ruhe mit seinem Chauffeur diskutieren. Es bleibt dabei: Die beste Kriminalitätsbekämpfung ist und bleibt eine gute Familien- und Sozialpolitik."

Quelle: Die Linke. im Bundestag

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