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Einheitliche Regelungen für Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nötig

Archivmeldung vom 23.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: 95Berlin, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: 95Berlin, on Flickr CC BY-SA 2.0

Anlässlich der heutigen Fachveranstaltung "Zahn- und Mundgesundheit in der Einwanderungsgesellschaft" im Bundeskanzleramt hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für bundesweit einheitliche Regelungen bei der zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausgesprochen.

"Zahnärzte mobilisieren alle zur Verfügung stehenden Ressourcen" "In Flüchtlingsunterkünften, Praxen, auf Ebene der KZVen sowie standespolitisch auf Bundesebene setzt sich die Vertragszahnärzteschaft für eine schnelle und umfassende Versorgung der Flüchtlinge ein. Alle nötigen Ressourcen werden dafür seit Monaten mobilisiert. Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist die Umsetzung der Versorgung in einigen Ländern bereits erheblich erleichtert und beschleunigt worden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass dieses Modell möglichst in allen Bundesländern Schule macht", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

So ist zum Beispiel in Bremen eine solche Regelung bereits seit dem Jahr 2005 in Kraft, Hamburg folgte im Jahr 2013. Als erste Flächenländer haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vor wenigen Wochen die eGK für Flüchtlinge eingeführt.

Hintergrund - Die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen. Danach erfolgt die Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der KZBV und den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber wichtige Aufgaben übertragen worden. Dazu zählt insbesondere die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Hierfür werden in Verträgen mit gesetzlichen Kassen Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte, Art und Umfang der Versorgung sowie Vorschriften für Behandlungen festgelegt, die mit der GKV abgerechnet werden.

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (ots)

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