Widerstand gegen Corona-Kürzung für Kliniken
Archivmeldung vom 24.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant einen "Corona-Abschlag" auf die Erlöse aller Krankenhäuser. In einer Anhörung zum Entwurf der dazu vorbereiteten Rechtsverordnung hat der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) gefordert, die vorgesehene Regelung ersatzlos zu streichen und dabei an die Zusage der Bundesregierung erinnert, dass durch die Pandemie keine Klinik ins Defizit kommen werde.
Nach dem Verordnungsentwurf aus dem BMG sollen die Krankenkassen- und Klinikverbände bis zum 30.11.2021 am Verhandlungstisch einen Gesamterlösausgleich für 2021 vereinbaren. Grundlage dafür sollen die Krankenhauserlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 sein, allerdings nur in Höhe von 95 Prozent. "Dieser Vorweg-Abzug um fünf Prozent ist durch nichts zu rechtfertigen," stellen BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel und BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz fest.
"Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben einen wesentlichen Anteil an der Versorgung der Patienten während der Corona-Pandemie geleistet. Ärztliches und pflegerisches Personal wurde zur Behandlung der COVID-Patienten aus anderen Abteilungen zusammengezogen und planbare Krankenhausbehandlungen verschoben. Dazu kommen verschärfte Hygieneauflagen und die Zurückhaltung der Patienten, aus Angst vor Ansteckung auch medizinisch notwendige Behandlungen abzusagen. Damit fehlen den Krankenhäusern und den Reha- und Vorsorgeeinrichtungen existentiell notwendige Einnahmen. Gleichzeitig sind die Kosten der Kliniken gegenüber 2019 ja nicht geringer geworden, sondern deutlich gestiegen, zum Beispiel durch zusätzliche Schutzmaterialien und -maßnahmen sowie zusätzliches Personal zur Sicherstellung der verschärften Hygienerichtlinien und Testeinrichtungen. Ohne finanzielle Hilfen, die die Einnahmen auf dem Niveau von 2019 sicherstellen, geraten alle Kliniken in finanzielle Schieflage," erklären die beiden BDPK-Vertreter.
Es werde ohnehin schon schwierig genug, mit den Krankenkassen einen ausreichenden Ausgleichsatz zu verhandeln. Ein zusätzlicher fünfprozentiger Corona-Abschlag verschärfe die Misere der Kliniken und ihres Personals, die seit Monaten an der Belastungsgrenze arbeiten. "Das gilt besonders für private und freigemeinnützige Kliniken, denn sie haben im Gegensatz zu kommunalen Klinikträgern keinen staatlichen Gewährsträger, der ihnen die anfallenden Defizite aus Steuermitteln ausgleicht," so Nebel und Bublitz.
In seiner Stellungnahme zur geplanten Rechtsverordnung fordert der BDPK deshalb das BMG zu Nachbesserungen auf und legt konkrete Vorschläge vor. Neben der Streichung des Corona-Abschlags müsse die im Entwurf vorgesehene Frist für die Verhandlungen zwischen Kassen- und Klinikverbänden verkürzt werden, weil der Ausgleich sonst viel zu spät greife. Um zeitnah Planungssicherheit zu schaffen, sollte der Ausgleichssatz in der Verordnung festgelegt werden und die erlössichernden Liquiditätshilfen müssten an alle Krankenhäuser (Anwendungsbereich KHEntgG, BPflV, Privatkrankenhäuser ohne Versorgungsvertrag) gezahlt werden.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der BDPK auch bei der Liquiditätssicherung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Für sie wurde zwar schon im November 2020 ein Corona-Zuschlag gesetzlich geregelt, der jetzt bis 31.12.2021 verlängert werden soll. Die Zuschläge sind aber bis heute weder mit den Krankenkassen verhandelt noch zur Auszahlung gekommen. Die Krankenkassen und deren Verbände lehnen dazu bislang jede Form von Verhandlungen auf Orts-, Landes- und Bundesebene ab. Der BDPK fordert deshalb eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen.
Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (ots)