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NRW-Marktgesetz "verfassungswidrig"

Archivmeldung vom 23.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Das "Marktgesetz", mit dem NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) zum Schutz des Einzelhandels den Verkauf von Neuwaren auf Jahrmärkten stark einschränken will, droht zu scheitern. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Martin Pagenkopf, hält die Pläne für "verfassungswidrig". Ein noch unveröffentlichtes Gutachten des renommierten Juristen, aus dem die Rheinische Post zitiert, macht sechs potenzielle Verstöße gegen das Grundgesetz und einen gegen das Europarecht aus.

"Das geplante Marktgesetz NRW ist verfassungswidrig und unionsrechtswidrig", heißt es in dem Gutachten, das der Verband Deutscher Marktgestalter (VDM) in dieser Woche vorstellen will. Das Gutachten sieht Konflikte mit den Grundrechten auf Berufs-, Eigentums- und Handlungsfreiheit. Außerdem würde NRW mit dem Gesetz "die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, namentlich Kompetenztitels des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG - Recht der Wirtschaft - verletzen", zitiert die Rheinische Post aus dem Gutachten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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