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Kalbitz: Verfassungsschutzpräsident Haldenwang sollte abgesetzt werden

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Kalbitz (2019)
Andreas Kalbitz (2019)

Bild: AfD Deutschland

Ein Geheimdienst darf nicht von den Regierenden zum offensichtlichen Machterhalt eingespannt werden. Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.

Dazu erklärt Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz, Landesvorsitzender der AfD-Brandenburg: „Haldenwang hat eindeutig den Boden der politischen Neutralität verlassen und hat sich zur Marionette der Altparteien gemacht. Mit der Verwendung des Begriffs ‚Prüffall‘ hat der Verfassungsschutzchef die AfD, ihre Wähler und Mitglieder bewusst herabgewürdigt und negativ in der Öffentlichkeit dargestellt. Das war ‚rechtswidrig und auch unverhältnismäßig‘ – so die Richter heute. Ein Geheimdienst, der losgeschickt wird, um Parteien zu beobachten, muss zumindest neutral agieren und darf sich nicht von den Regierenden zum offensichtlichen Machterhalt einspannen lassen. Ein Verfassungsschutzpräsident, der das nicht versteht, ist nicht nur untragbar für seine Behörde, sondern wird zu einer echten Bedrohung für die Demokratie.“

Quelle: AfD Deutschland

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