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Luczak: Fluggastrechte wirksam durchsetzen - Mehr Schutz für Verbraucher

Archivmeldung vom 18.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jan-Marco Luczak (2019)
Jan-Marco Luczak (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hat in diesem Jahr wegen Corona-bedingter Reisestornierungen so viele Beschwerden registriert wie nie zuvor. Allein bis Mitte Dezember gingen bei der Schlichtungsstelle rund 40.000 Beschwerden ein. Davon entfielen fast 84 Prozent auf Rückerstattungen im Flugverkehr.

Hierzu erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Corona-Pandemie hat besonders die Reise- und Verkehrsbranche vor massive Herausforderungen gestellt. Der internationale Reise- und Geschäftsverkehr ist quasi über Nacht zum Erliegen gekommen. Viele Flüge und Zugverbindungen wurden storniert oder konnten auf Grund von Reisebeschränkungen nicht wahrgenommen werden. Das hat viele Unternehmen nicht nur wirtschaftlich in arge Bedrängnis gebracht, sondern spiegelt sich leider auch in den Zahlen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wider. Hier müssen die Unternehmen ihren Verpflichtungen jetzt rasch und unbürokratisch nachkommen.

Gerade im Flugverkehr konnte man allerdings schon länger und besonders in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen, dass Erstattungen gezielt verzögert wurden, obwohl die Ansprüche der Reisenden offensichtlich berechtigt waren. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Verbraucherrechte dürfen nicht ins Leere laufen, wenn Unternehmen auf Zeit spielen, um sich einen unbilligen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Sollte sich der Eindruck einer systematischen Verzögerung erhärten, werden wir als Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher regulativ eingreifen. Vorstellbar wäre beispielsweise, dass Verbraucher zukünftig bei Flugbuchungen nur eine Buchungsgebühr zahlen und der volle Ticketpreis erst beim Check-in fällig wird. Damit würde die Verhandlungsposition der Verbraucher gestärkt und Rückerstattungsforderungen gar nicht erst entstehen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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