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Grüne kritisieren Giffey: "Es ist ein Skandal"

Archivmeldung vom 23.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Grünen im deutschen Bundestag haben scharfe Kritik an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geübt, weil diese die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) seit zwei Jahren unbesetzt lässt. "Anscheinend weiß das Familienministerium nicht, wie man eine solche Stelle rechtmäßig besetzt", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Franziska Giffey (SPD), die als Familienministerin für die Besetzung zuständig ist, scheine nicht in der Lage zu sein, ein ordentliches Auswahlverfahren zu führen, fügte Schauws hinzu. "Es ist ein Skandal, dass die Stelle noch immer unbesetzt ist. Diese peinliche Verzögerung muss endlich beendet werden." Gerade in einer Zeit, in der Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion keine Seltenheit seien, sei die ADS entscheidend für eine offene Gesellschaft, so Schauws weiter.

"Ohne eine reguläre Leitung ist der Wirkungsgrad der Stelle stark eingeschränkt". Das Familienministerium nennt in seiner dem RND vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung ein laufendes Rechtsverfahren als Grund für die Vakanz. "Eine endgültige gerichtliche Klärung ist noch nicht erfolgt", heißt es in dem Schreiben. Bisherige gerichtliche Prüfungen hätten zu widersprüchlichen Ergebnissen geführt. Ursprünglich hatte Giffey die Stelle mit der ehemaligen Bundesgeschäftsführerin der SPD, Nancy Böhning, besetzen wollen. Doch weil Böhning keine formelle Bewerbung abgegeben hatte, fühlte sich eine Bewerberin aus dem Familienministerium benachteiligt und klagte gegen die Postenvergabe. Im Februar hatte das Verwaltungsgericht in Berlin bestätigt, dass die Auswahl des Familienministeriums für die Stelle nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese vereinbar sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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