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FDP wirft Bundesregierung Rechtsbeugung bei Grenzkontrollen vor

Archivmeldung vom 24.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Konstantin Kuhle (2016)
Konstantin Kuhle (2016)

Von James Zabel - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Die FDP wirft der Bundesregierung rechtswidrige Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vor. "Das Bundesinnenministerium beugt das Recht mit seiner zweifelhaften Rechtsanwendung des Schengener Grenzkodex bis zum Äußersten", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Kuhle verwies auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion, über die die RND-Zeitungen berichten. Darin listet die Bundesregierung die Artikel des Schengener Grenzkodex auf, auf die sie sich seit September 2015 bei der Inkraftsetzung von Grenzkontrollen beruft. Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen darf laut EU-Verordnung höchstens sechs Monate, in außergewöhnlichen Umständen maximal zwei Jahre betragen. "Das Bundesinnenministerium überschreitet durch das Hin- und Herspringen zwischen Rechtsgrundlagen anhaltend die maximal mögliche Dauer von Grenzkontrollen von zwei Jahren und macht keine Anstalten zum Normalzustand der kontrollfreien Binnengrenzen zurückzukehren", beklagt das FDP-Bundesvorstandsmitglied Kuhle. Er fordert eine Rückkehr zum Reisen ohne Grenzkontrollen: "Die Bundesregierung sollte sich dringend zu den Errungenschaften des Schengen-Raum bekennen und rechtlich für Klarheit sorgen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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