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Prof. Dr. Muswiek: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die AfD als Prüffall zu bezeichnen

Archivmeldung vom 20.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Prof. Dr. Dietrich Murswiek (2020)
Prof. Dr. Dietrich Murswiek (2020)

Bild: AfD Deutschland

Prof. Dr. Dietrich Murswiek gilt als einer der renommiertesten Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Deutschlands. In seinem Gutachten zu dem an die Medien durchgereichten AfD-Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz kritisiert Murswiek die falschen juristischen Prämissen, auf deren Grundlage der Verfassungsschutz die AfD in ein zweifelhaftes Licht zu rücken versucht.

Im Interview mit AfD-Tv begründet Prof. Murswiek seine Kritik am Umgang mit der AfD: „Das Besondere (bezüglich der AfD) war, dass zum allerersten Mal der Verfassungsschutz öffentlich eine Prüffall verkündet hat … Es geht beim Prüffall darum, dass der Verfassungsschutz zunächst mal intern eine Vorprüfung vornimmt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung überhaupt gegeben sind … Dafür, es öffentlich zu verkünden, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist ja nicht eine Lapalie, dass so etwas gemacht wird, sondern mit der öffentlichen Verkündung als Prüffall wird die betroffene Partei ja schon in der Öffentlichkeit in den Ruch von etwas verfassungswidrigen … verfassungsfeidlichen Extremismus gestellt. Das geht nicht, wenn man auf dieser Ebene der Prüfung ist.“

Sehen Sie hier das Interview mit Professor Dr. Murswiek:

Weitere Interviews und Informationen finden Sie auf dieser Seite: https://www.afd.de/grundgesetz/

Quelle: AfD Deutschland

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