Leutheusser-Schnarrenberger erwägt Klage gegen BND-Gesetz
Archivmeldung vom 21.10.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Klage gegen das neue BND-Gesetz angekündigt. "Eine solche Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem "Handelsblatt". "Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen."
Als Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendiensts mit dem US-Geheimdienst NSA will der Bundestag am Freitag das neue BND-Gesetz verabschieden. Es sieht neue Regeln für das Ausspähen von Zielen im Ausland vor. Demnach dürfte der BND Inhalte und Umstände der Telekommunikation von Ausländern mit anderen Ausländern im Ausland überwachen und auch Ziele in EU-Staaten ins Visier nehmen. Auch das Ausspähen von EU-Bürgern soll zulässig werden.
"Das BND-Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben", zeigte sich Leutheusser-Schnarrenberger überzeugt. "Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind."
Nach Ansicht der ehemaligen Bundesjustizministerin müsse das Ziel einer BND-Reform darin liegen, die Arbeit der Nachrichtendienste auf einen rechtsstaatlichen Boden zurückzuholen. "Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit muss wieder ausbalanciert werden", so Leutheusser-Schnarrenberger. Das könne ohne eine effektive Kontrolle nicht gelingen. Stattdessen setze die Koalition auf Rechtssicherheit, zuallererst für die mit der Fernmeldeüberwachung betrauten Mitarbeiter beim BND. "Die Bundesregierung legitimiert mit ihrem Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes", kritisierte die FDP-Politikerin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur