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Bund der Steuerzahler rechnet mit steigenden Grundsteuern

Archivmeldung vom 03.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Bund der Steuerzahler rechnet ab 2025 mit steigenden Grundsteuern für Haus- und Wohnungseigentümer. "Beobachtungen und Rückmeldungen zeigen, dass in vielen Fällen - vor allem bei privaten Immobilien - die Grundsteuerwerte im Vergleich zu den bisherigen Werten steigen", sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland, der "Welt am Sonntag".

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform haben Immobilieneigentümer in den vergangenen Monaten eine Steuererklärung abgegeben und erhalten aktuell Bescheide vom Finanzamt, in denen neue Einheitswerte für die Liegenschaften festgelegt werden. Wegen gestiegener Immobilienpreise fallen diese nach Beobachtung des Steuerzahlerbundes häufig höher aus als bisher. "Entsprechend steigen auch die Steuermessbeträge, die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind", so Holznagel.

Ab 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuer erhoben - in den meisten Bundesländern nach dem so genannten Bundesmodell, in anderen nach eigenen Modellen, die sich stärker nach Flächengrößen oder Bodenwerten richten. Aus den neu ermittelten Grundsteuerwerten, einer Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ergibt sich der neue zu zahlende Betrag. Der Bund der Steuerzahler geht nicht davon aus, dass die Gemeinden ihre Hebesätze als Ausgleich für gestiegene Immobilienpreise absenken, obwohl vom Gesetzgeber "Aufkomm ensneutralität" zugesagt worden war: "Die Kommunen haben mit steigenden Ausgaben für Energie oder Unterbringungen zu kämpfen", so Holznagel. Es sei schwer nachvollziehbar, "ob die Grundsteuer - ohne Berücksichtigung der gestiegenen Kosten - ab 2025 aufkommensneutral erhoben wird. Ohne entsprechende Anpassung der Hebesätze in den Kommunen wird die Grundsteuer künftig höher ausfallen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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