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Zeitung: Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen auf dem Prüfstand

Archivmeldung vom 02.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Die Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen steht auf dem Prüfstand. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, kommt ein Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums zu dem Schluss, dass die Steuerermäßigung nur in einem geringen Maße die Schwarzarbeit eindämmt sowie Mittelstand und Handwerk fördert. Deshalb wird in der Expertise, die der "Frankfurter Rundschau" vorliegt, die Abschaffung des Steuerbonus gefordert.

"Die bisherigen Untersuchungsergebnisse sprechen am ehesten dafür, die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen zu streichen", heißt es in dem Gutachten der Unternehmensberatung Ernst & Young.

Seit 2006 können Steuerpflichtige 20 Prozent der Ausgaben für die Leistungen von Handwerkern bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von ihrer Steuerschuld abziehen. Der Bonus bewirkt Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Galt zunächst eine Höchstgrenze von 600 Euro, wurde dieser Betrag 2008 zur Bewältigung der Finanzkrise auf 1.200 Euro angehoben. Im Zuge dieser Verbesserung war auch eine wissenschaftliche Überprüfung der Ermäßigung ins Gesetz geschrieben worden. In dem Gutachten heißt es, zwar sei die Schwarzarbeit generell rückläufig. Das lasse sich aber nur in geringem Maße auf den Bonus zurückführen. Zudem seien die Beschäftigungseffekte im Handwerk nur gering und die realen Umsätze der Betriebe nur schwach gestiegen. Das Gutachten kommt außerdem zu dem Schluss, dass viele Steuerzahler den Bonus für Leistungen genutzt haben, die sie ohnehin in Anspruch genommen hätten, beispielsweise den Schornsteinfeger. "Schlussfolgernd ist festzustellen, dass die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen nur mit Einschränkungen eine bedingt wirksame Methode zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Stärkung von Handwerk und Mittelstand ist." Das Gutachten dürfte die Debatte über die Zukunft dieser Steuerermäßigung neu beleben.

Mehrere Länder haben einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen Handwerkerrechnungen erst ab einer Bagatellgrenze von 300 Euro absetzbar sein, um die Steuerausfälle zu senken. Die große Koalition hat sich generell zum Ziel gesetzt, Subventionen zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschaffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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