Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel "Klimaneutralität"

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll.
"Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel
'Klimaneutralität', sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen",
sagte Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, den Tageszeitungen der
Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Die nun geplante
Gesetzesänderung unterstreiche viele Aussagen aus dem
Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021,
sie begründe "aber keine einklagbaren Rechte". Karpenstein hob hervor:
"Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel
keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz."
In
den Verhandlungen mit Union und SPD über ein 500-Milliarden-Finanzpaket
hatten die Grünen durchgesetzt, dass der Begriff "Klimaneutralität bis
2045" als Ziel für Investitionen mit dem Sondervermögen für
Infrastruktur im Grundgesetz verankert werden soll. Am Dienstag will der
Bundestag das Gesetz verabschieden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur