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Union will über Zurückweisungen an Grenzen abstimmen lassen

Archivmeldung vom 17.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo der Union (CDU und CSU)
Logo der Union (CDU und CSU)

Bild: CDU CSU

Im Streit um die Migrationspolitik und das sogenannte "Sicherheitspaket" der Ampel will die Union am Freitag eine Abstimmung des Bundestages über Zurückweisungen an den Grenzen erzwingen. Die Fraktion will dazu eine namentliche Abstimmung über ihren entsprechenden Entschließungsantrag beantragen, berichtet die "Rheinische Post".

Aus Fraktionskreisen hieß es, damit wolle man "ein mieses Manöver der Ampel" durchkreuzen.

Demnach habe die Koalition den Abschluss der Migrationsvorlagen im Innenausschuss von CDU/CSU verhindert, die der Ampel aber durchgelassen. "Ziel der Aktion ist es ganz offensichtlich, der FDP am Freitag eine Abstimmung über unseren Antrag auf Zurückweisungen zu ersparen", hieß es weiter aus Fraktionskreisen. So hätten prominente Liberale wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki und Generalsekretär Bijan Djir-Sarai ihre Unterstützung signalisiert. "Nun versteckt sich die FDP und duckt sich weg", so der Vorwurf vonseiten der Union. Das werde man nicht zulassen.

In dem Antrag heißt es, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland müssten "umfassende Zurückweisungen von Personen ohne Recht zur Einreise" vorgenommen werden.

Erst in dieser Woche hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gegen Deutschland wegen einer Zurückweisung eines syrischen Asylbewerbers gefällt. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland hatten die deutschen Behörden den Asylsuchenden nach Griechenland abgeschoben, ohne seinen Asylantrag zu registrieren oder die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung sowie von Kettenabschiebungen zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass Deutschland seiner Verpflichtung nach dem Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskommission nicht nachgekommen ist. Die Behörden hätten sich nicht ausreichend vergewissert, dass der Antragsteller in Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhält und vor unmenschlichen Zuständen geschützt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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