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Stegemann: Hofabgabeklausel ist grundsätzlich verfassungsgemäß

Archivmeldung vom 09.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
4 Schweine auf einem Bauernhof
4 Schweine auf einem Bauernhof

Bild: Markus Walti / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag einen Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel veröffentlicht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann: "Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht Rechtssicherheit geschaffen hat. Zunächst ist festzuhalten, dass Karlsruhe die Hofabgabeklausel im Grundsatz weiterhin als verfassungsgemäß eingestuft hat."

Stegemann weiter: "Das ist eine wichtige Botschaft gerade an junge Frauen und Männer, die ihre berufliche Zukunft in der Landwirtschaft sehen. Die Verfassungsrichter haben ausdrücklich anerkannt, dass mit der Hofabgabeklausel mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele verfolgt werden. Das gilt sowohl im Hinblick auf das Ziel der frühzeitigen Hofübergabe an Jüngere als auch mit Blick auf die Funktion der Hofabgabeklausel für den Bodenmarkt.

Nun werden wir die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten. Wo es Handlungsbedarf gibt, werden wir mit Augenmaß nachsteuern. Dies gilt erstens für die Schaffung einer angemessenen Härtefallregelung. Zweitens werden wir an einer fairen Lösung für Ehepartner arbeiten. Klar ist, dass wir die Hausaufgaben aus Karlsruhe Punkt für Punkt umsetzen werden, genauso klar ist aber auch, dass wir weiterhin grundsätzlich an der Hofabgabeklausel festhalten."

Hintergrund:

Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Dieses sieht die Abgabe des landwirtschaftlichen Hofs als eine der Voraussetzungen eines Rentenanspruchs vor. Zuletzt hatte der Gesetzgeber die Hofabgabeklausel zum 1. Januar 2016 reformiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2018, veröffentlicht am 9. August 2018, gefordert, dass die Gewährung einer Rente an einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden dürfe. Zudem müsse eine angemessene Härtefallregelung getroffen werden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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