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DDR-Geschiedene: Ost-Beauftragter Bergner sieht "Vertrackte Situation"

Archivmeldung vom 08.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Christoph Bergner, sieht die Situation der in der DDR geschiedenen Frauen als "ziemlich vertrackt" an. "Ich weiß, dass es für sie hart ist, besonders bei den Frauen, die aus Rücksicht auf die berufliche Entwicklung ihres Mannes nicht arbeiten gegangen sind und deshalb keine Rentenansprüche erworben haben", sagte der Ost-Beauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innernbei einem Telefon-Forum mit MZ-Lesern.

"Wir haben im Recht der Bundesrepublik, und das ist jetzt noch einmal verstärkt worden, das strikte Prinzip, dass unter Eheleuten die Versorgungsansprüche geteilt werden. Das Prinzip gab es in der DDR nicht. Und es kann auch nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden", fügte er hinzu. "Wenn wir jetzt einem geschiedenen Ehemann sagen würden, er müsse für seine geschiedene Frau nachträglich eine bestimmte Summe zahlen, dann würde der Mann sagen: als ich mich scheiden ließ, gab es diese Regelung nicht. Es kann kein Gesetz angewendet werden, was zum Zeitpunkt der Scheidung überhaupt noch nicht in Kraft war." Es gebe im Recht das so genannte Rückwirkungsverbot. "Der Mann würde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und wahrscheinlich Recht bekommen." Diese Lösung funktioniere nicht. Bergner plädierte dafür, darüber nachdenken, ob man nicht für solche Fälle im Rahmen der Grundsicherung die Nothilfe ausbauen könne. Prinzipiell sei die Rechtslage aber nicht zu ändern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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