Richterbund begrüßt neues Gesetz gegen Cybergrooming
Archivmeldung vom 18.01.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Richterbund (DRB) hat die vom Bundestag beschlossenen neuen Befugnisse zur Strafverfolgung von Kinderpornographie im Internet begrüßt, zugleich aber vor einer rechtsstaatlichen Grauzone gewarnt.
"Die neuen Befugnisse der Ermittler gegen Kinderpornographie sind sinnvoll, um Fälle in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Bisher gelingt es Ermittlern vielfach nicht, in geschlossene Benutzerforen im Netz vorzudringen, weil sie für einen Zutritt selbst kinderpornographische Bilder hochladen müssten."
Es sei deshalb richtig, dass Ermittler in Zukunft künstlich erzeugte, täuschend echte Bilder einsetzen dürften, um besser Zugang zu der abgeschotteten Szene im Netz zu bekommen. Rebehn fügte hinzu: "Klar ist aber auch, dass das nur das letzte Mittel sein darf und ein Richter der Maßnahme jeweils zustimmen muss. Denn der Staat wagt sich hier rechtlich in einen Grenzbereich vor."
Angesichts deutlich steigender Fallzahlen sei es zudem "dringend notwendig, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell so aufzustellen, dass sie die Strafgesetze in der Praxis effektiv durchsetzen können".
Der Bundestag hatte am Freitag eine Verschärfung der Strafbarkeit beim Cybergrooming beschlossen. Missbrauchstäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten zur Kontaktaufnahme an Ermittler geraten - statt wie gewünscht an Kinder. Außerdem sollen polizeiliche Ermittler mehr Möglichkeiten erhalten, sich Zugang zu Missbrauchs-Foren zu verschaffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur