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Menschenrechtsbeauftragte warnt vor Abschiebevereinbarung mit Taliban

Archivmeldung vom 06.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Taliban (Symbolbild)
Taliban (Symbolbild)

Foto: AhmadElhan
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hat angesichts der aktuellen Abschiebedebatte vor einer Zusammenarbeit mit den Taliban gewarnt. "Die Taliban haben in Afghanistan seit 2021 ein menschenverachtendes Regime errichtet, unter dem besonders Frauen und Kinder leiden", sagte Amtsberg der "taz".

Es gebe keine Rechtsstaatlichkeit, die humanitäre Lage bleibe prekär. "Jede Ausweisung und jede Abschiebung nach Afghanistan erfordert eine Zusammenarbeit mit diesem islamistischen Terrorregime und damit quasi eine Anerkennung der Taliban", so Amtsberg. "Die wäre aus meiner Sicht ein großer Fehler." 

Der Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke (Grüne) bezeichnete Scholz` Vorstoß als "realitätsfremd" und juristisch nicht umsetzbar. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe Abschiebungen nach Afghanistan mit der Begründung ausgesetzt, es sei dort weder für die Abzuschiebenden noch für die begleitende Bundespolizei sicher. "Das hat er nicht aus Humanismus gemacht, sondern weil Gerichte die Abschiebungen gekippt hätten", sagte Pahlke der Zeitung. "So würde es jetzt wieder kommen." Der Umweg über Pakistan mache rechtlich keinen Unterschied, da es sich um eine Kettenabschiebung handle. "Es ist äußerst zweifelhaft, ob das nach deutschem Recht zulässig wäre." 

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen. Bislang sind Abschiebungen wegen der schlechten Sicherheitslage vor Ort und fehlenden Kontakten zu den dortigen Regimen ausgesetzt. Zudem legt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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