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Alleinige Ausrichtung der Besoldung an der Schuldenbremse verfassungswidrig

Archivmeldung vom 05.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Hessen
Wappen von Hessen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert die Hessische Landesregierung zum Handeln auf", sagte die Vorsitzende des dbb Hessen, Ute Wiegand-Fleischhacker in Frankfurt.

Das vom Bundesverfassungsgericht einstimmig ausgesprochene Urteil legt den öffentlichen Dienstherren enge Schranken in der Gestaltung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten auf. "Das Gericht hat für die Besoldung klare Parameter benannt. Dadurch ist das alleinige Zurückziehen auf das Argument der Schuldenbremse und die Haushaltslage nicht länger zulässig", folgerte Wiegand-Fleischhacker aus den Karlsruher Vorgaben. "Die hessische Landesregierung muss sich mit der Entscheidung auseinandersetzen und dann die Besoldung aller hessischen Beamtinnen und Beamten angemessen erhöhen. Deren Alimentation muss der verfassungsrechtlichen Stellung der hessischen Beamtinnen und Beamten folgen", erklärte Wiegand-Fleischacker. Der dbb Hessen fordert die hessische Landesregierung auf, bei der Beamtenbesoldung nicht länger verfassungswidrig allein auf die Schuldenbremse zu schielen, sondern endlich zu einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Besoldung zu kommen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil viel Mühe gemacht und alle Facetten beleuchtet. Es ist jetzt an Hessen zu reagieren", so Wiegand-Fleischhacker, die gleichzeitig den Gang vor die Gerichte nicht ausschloss, wenn die Landesregierung nicht reagiert.

Quelle: dbb Hessen beamtenbund und tarifunion (ots)

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