Börnsen/Michalk: Konkretes Zeit- und Schwerpunktkonzept für den Umgang mit Stasi-Unterlagen notwendig
Archivmeldung vom 09.02.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZwei Wochen nach der Wiederwahl von Marianne Birthler zur Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes legte sie dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien einen Bericht über die Arbeit ihrer Behörde vor. Hierzu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe, Maria Michalk MdB:
Auch 15 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Aufarbeitung der
DDR-Vergangenheit noch nicht abgeschlossen. Das zeigt sich in dem
ungebrochenen Willen der Bürgerinnen und Bürger auf Akteneinsicht,
auch wenn Rückgänge zu verzeichnen sind. Die verbindliche Regelung
auf Amtsprüfung bei Stasiverdacht endet in diesem Jahr. Bei
begründetem Anlass muss jedoch weiterhin im Einzelfall die
Amtsprüfung möglich sein. Deshalb muss die Behörde entsprechend dem
gesetzlichen Bedarf ausgerichtet bleiben. Dabei ist es aus
systematischen Gesichtspunkten notwendig, die vorhandenen Akten
mittelfristig ins Bundesarchiv zu überführen. Dafür sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Zweckbindung bei der
Herausgabe von Akten und die unterschiedliche Verwendung von
Mitarbeiter- und Täterunterlagen als weitere Kriterien bei der
Gesetzgebung müssen beachtet werden. Insgesamt sind ein Zeit- sowie
ein Personalkonzept für die Behörde in den nächsten Monaten
notwendig.
Die Gleichstellung der externen und internen Forschung ist beim
Zugang zu den Unterlagen des Archivs ein weiteres Themenfeld, wobei
der Schutz der Betroffenen weiter sichergestellt sein muss. Auch die
modellhafte Anwendung von neuen Methoden eines elektronischen
Bildbearbeitungssystems für die Wiederherstellung der Akten und damit
ihrer Nutzung ist als eine weitere Aufgabe zu gestalten. Ein
Pilotprojekt um den Aussagewert der insgesamt 16.000 vorhandenen
Schnipselsäcke ist zu prüfen. Es gilt, mit Augenmaß jetzt nach 15
Jahren nicht eine Ausweitung der Arbeit der Behörde vorzunehmen,
sondern eine gezielte Schwerpunktsetzung.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion