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Union: Schutzschild der Meinungsfreiheit im Netz - Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird verbessert

Archivmeldung vom 06.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk
Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Der Entwurf hat in den parlamentarischen Beratungen noch weitreichende Verbesserungen erfahren. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter für die digitale Rechtsthemen Carsten Müller folgendes.

Jan Marco-Luczak: "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat maßgeblich dazu beigetragen, dass gegen Hass und Hetze im Netz effektiver und konsequenter vorgegangen werden kann. Denn diejenigen, die andere beleidigen, bedrohen oder mundtot machen wollen, können sich nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen. Sie müssen wissen: Das Netz ist kein straffreier Raum. Straftaten werden auch dann verfolgt, wenn sie in sozialen Netzwerken begangen werden. Strafbare Inhalte können vom Bundeskriminalamt zukünftig besser ausgewertet und Straftäter verfolgt werden.

Als Union war uns wichtig, die Stellung der Nutzer gegenüber den Netzwerken zu stärken. Facebook und Co. müssen künftig transparent darlegen, wie sie den Schutz der Meinungsfreiheit im Netz sicherstellen. Wenn Inhalte von Nutzern gelöscht werden, gibt es künftig ein besonderes Beschwerdeverfahren. Damit gehen wir gezielt gegen die Gefahr des Overblocking vor. Die Freiheit für die Kommunikation und die Meinungsbildung im Netz darf nicht über die AGB der Netzwerke ausgehebelt werden."

Carsten Müller: "Den Gesetzentwurf haben wir im parlamentarischen Verfahren deutlich verbessert und entwickeln das gute Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter. Neben der Stärkung der Nutzerinnen und Nutzer bei Sperrungen oder Löschungen aufgrund von Gemeinschaftsstandards der Plattformen hat der Gesetzgeber eine Forschungsklausel ins Gesetz aufgenommen. Damit wird Wissenschaft und Forschung ein rechtssicherer Zugang zu verlässlichen Daten für Analysen und Untersuchungen gewährt. Auf dieser Grundlage erfahren wir mehr über Verbreitung und Wirkung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken und gewinnen Aufschluss zu Wirkweisen, Art und Umfang der automatisierten Verfahren der sozialen Netzwerke. Damit erhalten wir fundierte Kenntnisse in diesem Kontext und schaffen die Basis für künftige Novellierungen.

Die Novelle geht einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken, verbessert das NetzDG und sichert so die freie Meinungsäußerung."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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