Baden-württembergisches Parlament misst mit zweierlei Maß: Ordnungsruf gegen Daniel Rottmann wird nicht revidiert
Archivmeldung vom 06.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttMit Schreiben vom gestrigen 5. November 2019 an Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) erhob der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Rottmann Einspruch nach §93 der Geschäftsordnung gegen den am 17. Oktober 2019 gegen ihn verhängten Ordnungsruf mit der Forderung nach Rücknahme der gegen ihn verhängten Verwarnung.
In der Plenardebatte bezeichnete Daniel Rottmann als AfD-Landtagsabgeordneter den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, als "Antisemiten", nachdem dieser die "Juden in der AfD" (JAfD) diffamiert hatte. "Herr Sckerl hat sich den Pauschalvorwurf des Zentralrats der Juden parlamentsöffentlich zu eigen gemacht, wonach die AfD eine Gefahr für jüdisches Leben in Deutschland wäre. Die AfD-Landtagsfraktion und ich weisen dies und die verleumderische Behauptung Sckerls, die AfD sei 'keine Partei für Juden', entschieden zurück. Als Fördermitglied der Juden in der AfD und als gewählter Abgeordneter der AfD bin ich nicht bereit, den hetzerischen Angriff des Abgeordneten Sckerl widerspruchslos hinzunehmen", so Daniel Rottmann.
Rede- und Meinungsfreiheit gewährleisten auch das Recht zum Gegenschlag
Am heutigen Vormittag beantragte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Anton Baron, mit einem Geschäftsordnungsantrag nach §84 im Landtag eine Abstimmung über die Rücknahme des Ordnungsrufes gegen den Abgeordneten Daniel Rottmann, die wie folgt begründet wurde: "Die Entscheidung über den Ordnungsruf, die heute nach den Vorgaben der Geschäftsordnung ohne Aussprache im Plenum erfolgen soll, ist zu wichtig, um ohne Kenntnis der Rechtslage und ohne jede Stellungnahme des Betroffenen darüber zu entscheiden. Die Landesverfassung gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten als Ausprägung des freien Mandates.
Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Mittel zur Ausschließung bestimmter inhaltlicher Positionen - auch und gerade nicht solcher, die von der Mehrheit der Abgeordneten des Landtags, möglicherweise sogar über die Angehörigen der die Landesregierung tragenden Fraktionen hinausgehend, nicht geteilt werden. Der Landtag ist gerade der Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollen; dabei sind auch Stilmittel wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig. Redefreiheit und Meinungsfreiheit gewährleisten auch das Recht zum Gegenschlag. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen. Wer austeilt, der muss auch einstecken. Das ist verfassungsrechtlicher Standard und muss auch für den Meinungskampf im Landtag gelten. Es ist nicht die Aufgabe des Präsidiums, in die inhaltliche Auseinandersetzung im Plenum einzugreifen. Eine Zensur durch Ordnungsruf ist daher nicht hinnehmbar!"
AfD verwahrt sich gegen jeden Versuch der Einschränkung der Redefreiheit im Parlament
Der Wortbeitrag des AfD-Abgeordneten Rottmann hatte einen klaren sachlichen Bezug und war zwingend geboten, um den verleumderischen Angriff von Hans-Ulrich Sckerl (Bündnis 90/Die Grünen) im Plenum gegen die AfD und die "Juden in der AfD" zurückzuweisen. Die Grenze zur Verletzung der parlamentarischen Ordnung ist erst dann erreicht, wenn die inhaltliche Auseinandersetzung komplett in den Hintergrund rückt und im Vordergrund eine bloße Provokation, eine Herabwürdigung anderer - insbesondere des politischen Gegners - oder die Verletzung von Rechtsgütern Dritter steht.
"Wir verwahren uns entschieden gegen jeden Versuch der Einschränkung der Redefreiheit in diesem Parlament. Die Sitzungsleitung muss - wie es auch in unserer Geschäftsordnung (§ 9 GO) steht - unparteiisch und gerecht sein, gerade wenn die AfD als größte Oppositionspartei vom Präsidentenamt ausgeschlossen ist." Weder die von der AfD-Fraktion beantragte Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten, damit jedes Mitglied des Landtags die Gelegenheit hat, die Begründung des Einspruchs vom AfD-Abgeordneten Daniel Rottmann gegen den ihm am 17. Oktober 2019 erteilten Ordnungsruf zu lesen und zu durchdenken, noch die Abstimmung über die Rücknahme des von Landtagspräsidentin Muhterem Aras erteilten Ordnungsrufes fand schließlich die erforderliche Mehrheit. Zuvor hatte der Abgeordnete Rottmann eine namentliche Abstimmung beantragt, die er wie folgt begründete: "Alles, was mit dem Thema Antisemitismus zu tun hat, ist so wichtig, dass es wichtig ist, dass sich jeder Einzelne klar positioniert und dies auch namentlich nachvollziehbar ist." Auch dieses Ansinnen wurde mit Verweis auf die Geschäftsordnung durch das Landtagspräsidium verweigert.
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)