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Bonpflicht ab 2020: DAV-Vorsitzender Fritz Becker fordert Verzicht

Archivmeldung vom 16.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bonpflicht ab 2020: DAV-Vorsitzender Fritz Becker fordert Verzicht / Bild: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/Deutscher Apothekerverband (DAV)"
Bonpflicht ab 2020: DAV-Vorsitzender Fritz Becker fordert Verzicht / Bild: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/Deutscher Apothekerverband (DAV)"

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert die Bundesregierung auf, auf die ab 1. Januar 2020 vorgesehene Bonpflicht für die mehr als 19.000 Apotheken und viele andere klein- und mittelständische Unternehmen zu verzichten. "Die Bonpflicht ist bürokratisch, in Apotheken überflüssig und umweltschädlich obendrein", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Becker weiter: "Es ist doch widersinnig, einen Kassenbon für Kunden ausdrucken zu müssen, die ihn gar nicht wollen, nur um ihn anschließend datensicher entsorgen zu müssen. Jeder Kunde, der den Bon braucht oder will, bekommt ihn ohnehin."

Natürlich unterstütze der DAV das grundsätzliche Ziel des Gesetzgebers, europäische Vorgaben umzusetzen und Steuervermeidung bzw. -hinterziehung in allen Einzelhandelsbereichen zu unterbinden, so Becker. Aber die Maßnahmen dazu müssten auch tauglich und notwendig sein. Die Bonpflicht brauche es schon wegen der ohnehin lückenlos dokumentierten Geschäftsvorgänge in Apotheken nicht: "Jede Apotheke in Deutschland ist heute schon vollends durchdigitalisiert. Von der Warenbestellung beim Großhandel bis zur Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen wird jeder Schritt elektronisch dokumentiert und bleibt überprüfbar. Da herrscht maximale Transparenz." Becker weiter: "Viele Patienten haben zudem Stammapotheken, die ihnen am Jahresende eine vollständige Übersicht aller geleisteten Zahlungen für die Steuer oder die Krankenkasse ausdrucken. Die Patienten wollen und brauchen nicht zusätzlich jedes Mal den Kassenzettel. Und diesen Wunsch müssen wir doch respektieren."

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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