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Große Koalition will Bundespolizei bei Abschiebeverfahren stärken

Archivmeldung vom 19.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Union und SPD im Bundestag wollen dafür sorgen, dass mehr Ausländer ohne Aufenthaltsrecht das Land verlassen müssen. Das geht aus der geplanten Novelle des Bundespolizeirechts hervor, die am Montag im Innenausschuss debattiert werden soll, berichtet der "Spiegel".

Sie enthält einen neu eingefügten Passus, wonach Abschiebeverfahren, die bisher Ländersache waren, künftig in vielen Fällen von der Bundespolizei durchgeführt werden. Gelten soll das immer dann, wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer bei einer Kontrolle im Bereich der Bundespolizei aufgefallen ist. Dazu gehören nicht nur die Grenzregionen, sondern auch die mehr als 5.000 deutschen Bahnhöfe im Inland.

Die Verfahren übernehmen soll die Bundespolizei künftig auch, wenn sie dort auf Geduldete trifft und sich abzeichnet, dass der Grund für ihre Duldung bald entfällt und eine Abschiebung in den sechs Monaten danach wahrscheinlich möglich ist. In der Begründung der Novelle genannt werden etwa geduldete Ausländer, deren Ausbildung, Arztbehandlung oder Drogentherapie absehbar zu Ende geht. Die Bundespolizei bekommt demnach ein halbes Jahr Zeit, alle nötigen Reisepapiere zu beschaffen. Falls nötig, kann sie auch Abschiebungshaft beantragen. Schafft die Bundespolizei es nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist, den Ausländer aus dem Land zu bekommen, fällt die Zuständigkeit wieder an die verantwortlichen Behörden in den Bundesländern zurück.

Zum Hintergrund des Entwurfs heißt es, der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 habe gezeigt, dass es bei Ausländerverfahren möglichst wenig Schnittstellen zwischen Behörden geben solle. Sonst drohten wichtige Informationen verloren zu gehen. Vom Aufgriff bis zur Abschiebung würde demnach in den genannten Fällen bei der Bundespolizei alles in einer Hand bleiben. Weil die geplante Neuregelung in die Kompetenz der Länder eingreift und damit einen Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik bedeutet, gilt allerdings als fraglich, ob sie auch den Bundesrat passieren würde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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